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Allianz und Forumsregeln

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Beitrag  Prophet82 Sa März 20, 2010 6:37 pm

Allianz und Forumsregeln


§ 1 Spielspaß & Fairplay

(1) Es ist darauf zu achten, dass der Spielspaß im Vordergrund steht. Die
Allianz sollte nicht zum Schutzschild für einzelne Spieler gemacht werden.

(2) Von allen Mitgliedern wird Höflichkeit erwartet. Dies betrifft sowohl die
Umgangsformen in der internen Kommunikation als auch die Kontakte zur
Außenwelt und zur Alternativwelt (real life). Beleidigungen werden nicht
geduldet und bleiben auch nicht ohne Konsequenz.


§ 2 Die Allianz

(1) Die Allianz wird für die Ewigkeit geschmiedet, zumindest aber bis
zum Untergang der Welt. Die Mitglieder haben der Allianz in guten
wie in schlechten Zeiten treu zur Seite zu stehen. Die Mitglieder
verpflichten sich, die Allianz durch aktive Spielweise zu fördern.

(2) Allianzhopping ist unerwünscht und wird auch nicht durch die Allianzleitung geduldet.

(3) Wer ohne Grundangabe die Allianz verlässt, wird mit sofortigem
Austritt aus der Allianz zum Farmen und Adeln freigegeben.

(4) Die Allianzleitung behält sich vor, Mitglieder aus wichtigem Grund
aus der Allianz auszuschließen.


§ 3 Aktivität

(1) Von allen Spielern wird höchstmögliche Aktivität bis hin zur Selbstaufopferung erwartet.
Dies beinhaltet Aktivität als Spieler, als Urlaubsvertretung und auch im Forum.

(2) Spieler mit mangelnder Aktivität müssen sich vor der Allianzleitung, „Ohne“ darauf aufgefordert zu werden,
rechtfertigen. Sollte dieses nicht geschehen behält sich die Allianzleitung unter einer ¾ Abstimmung den Spieler aus der
Allianz auszuschließen. Die Allianzleitung hat das Recht, inaktive Spieler aus der Allianz auszuschließen.

(3) Wird ein Spieler innerhalb von 4 Wochen mehrmals als inaktiv angezeigt und es kommt keine Rechtfertigung dazu, behält sich
die Allianzleitung das Recht vor diesen Mitspieler zum Farmen und ggf. zum Adeln freizugeben. Bis hin zum endgültigen
ausschluss der Allianz.

(4) Jeder Spieler ist aufgefordert bei längerer Abwesenheit eine Urlaubsvertretung aus der Allianz zu bestimmen, um Inaktivität
infolge höherer Gewalt vorzubeugen. Die Vetretung hat mindestens einmal am Tag in den zu Betreuenden Account
zugehen und nach dem Rechten zu sehen. Bei jeder Änderung sind Urlaubsvertreter im Forum zu melden, so dass eine
aktuelle Urlaubsvertretungsliste geführt werden kann.

(5) Jeder Spieler ist verpflichtet - auf Anfrage - mindestens ein anderes Allianzmitglied als Urlaubsvertretung zu Vertreten.

(6) Jeder Spieler - bzw. dessen Urlaubsvertretung ist verpflichtet, sich regelmäßig um seinen Account (während der Sitterzeit) zu
kümmern. Main-Accounts dürfen nicht länger als 23 Stunden unbeaufsichtigt bleiben.

(7) Jeder Spieler ist verpflichtet, das Forum täglich zu besuchen um sich über Aktuelles zu informieren. Spieler, die länger als drei
Tage dem Forum fernbleiben, sind aufgefordert, die Abwesenheit vorher anzukündigen und zu begründen.

( 8 ) Jeder Spieler ist verpflichtet, für ein gesundes Wachstum seiner Siedlungen zu sorgen.


§ 4 Hilfe

(1) Mitglieder, die gefarmt oder schuldlos angegriffen werden, bekommen natürlich die volle Unterstützung durch alle
Allianzmitglieder.

(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn ein Allianzmitglied einen deutlich stärkeren Spieler oder einen Spieler einer deutlich
stärkeren Allianz ohne vorherige Absprache angreift.

(3) Wer angegriffen wird, ist verpflichtet, dies im Allianzforum an geeigneter Stelle und unter Beachtung der dafür durch die
Allianzleitung erlassenen Richtlinien zu melden.

(4) Jeder Spieler der Angegriffen wurde ist dazu verpflichtet den Kampfbericht an einen der Allianzleitung weiterzuleiten, damit
dieser im Forum unter entsprechendem Ordner festgehalten werden kann (zwecks der Truppenübersicht des Angreifers).


§ 5 Handeln

(1) Es darf nur innerhalb der Allianz, mit BND`s oder NAP`s gehandelt werden.

(2) Der Handel unter Allianzmitgliedern bleibt die höhe des Kurses selbstüberlassen, es sollte aber für beide einen gerechten nutzen haben.

(3) Der Handel mit BND`S und auch mit NAP`s wird ausnahmslos 1:1 vollstreckt


§ 6 Förderung

(1) Das Wohlergehen aller Mitglieder liegt im Interesse der Allianz.

(2) Bei Notwendigkeit werden einzelne Mitglieder durch die Allianz unterstützt und gefördert.

(3) Von allen Mitgliedern wird erwartet, sich an diesen Maßnahmen
nach Kräften zu beteiligen

§ 7 Militäraktionen

(1) Alle Mitglieder der Allianz sind verpflichtet, für einen ausgewogenen Truppenbestand zu sorgen.

(2) Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich an Militäraktionen der Allianz nach Kräften zu beteiligen.


§ 8 Politik

(1) Verträge sollen der Allianz helfen.

(2) Mitglieder sind berechtigt, sinnvolle Vorschläge dem Rat zu unterbreiten.

(3) Von der Allianzleitung befürwortete Vorschläge werden von allen Mitgliedern mit einfacher Mehrheit beschlossen.

(4) Die Allianzmitglieder haben einmal geschlossene Verträge bedingungslos zu respektieren. Dabei hat Allianzdiplomatie unbedingten Vorrang vor privaten Übereinkünften.

(5) Während laufender Verhandlungen mit fremden Allianzen gilt ein temporärer Nichtangriffspakt.

(6) Verstöße werden durch die Allianzführung geahndet. In schweren Fällen erfolgt ein Ausschluss aus der Allianz und ggf. das Entfernen aus dem Spiel.


§ 9 Persönliche Bündnisse

(1) Jeder Spieler ist dazu verpflichtet seine Persönlichen Bündnisse im Forum an angegebener stelle einzutragen.

(2) Jedem Spieler obliegt es im Kriegsfall seinen Persönlichen Bündnis nicht anzugreifen um dieses zu gefährden. Jedoch hat sich der Spieler am Aktiven Kriegsfall gegenüber der restlichen Allianz mit allen in seiner Kraft stehenden Möglichkeiten zu beteiligen. Sollte dieses nicht der Fall sein, behält sich die Allianzleitung das Recht über mögliche maßnahmen zu Enscheiden.


§ 10 Neue Mitglieder

(1) Vorschläge zur Anwerbung neuer Mitglieder können von jedem Mitglied gemacht werden.

(2) Entscheidungen über Bewerbungen neuer Spieler werden von der Allianzleitung nach interner Beratung getroffen.

(3) Dabei steht der Nutzen für die Allianz im Vordergrund. Besonderes Augenmerk gilt dabei hoher Aktivität, zumindest durchschnittlicher Einwohnerzahl und zur Allianz passender geographischer Lage.


§ 11 Verhalten im Forum

Von allen Mitgliedern wird Höflichkeit erwartet. Dies betrifft sowohl die
Umgangsformen in der internen Kommunikation (unter eigenen Mitgliedern) als
auch die Kontakte zu BND`s, NAP`s, Freunden und gegenüber Gästen/Besuchern.

Beleidigungen werden nicht geduldet und bleiben auch nicht
ohne Konsequenz.


§ 12 Sanktionen

(1) Bei Verstößen gegen die §§1 bis 12 greift die Allianzleitung erbarmungslos durch.

(2) Sanktionen reichen von öffentlicher Maßregelung, über den Ausschluss aus der Allianz, bis zum Amoklauf der gesamten Allianz.


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